Brandschutz

Es gehört zu unseren Pflichten, die Reinigung und Feuerschaukontrolle gemäss dem „Gesetz über den Feuerschutz“ regelmässig durchzuführen. Sowie bei Neu- oder Umbauten die feuerpolizeilichen Vorschriften an neu installierten Feuerungs- und Rauchabzugsanlagen zu kontrollieren.

Sie haben Fragen... oder möchten einen Termin vereinbaren? Wir sind gerne für Sie da.

« zurück